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Zweitwagen versichern – 2 Tipps zum Sparen

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Bei der Zweitwagen Kfz-Versicherung können Sie viel Geld sparen

Bei der Zweitwagen Kfz-Versicherung können Sie viel Geld sparen

Viele Familien haben einen Zweit- oder inzwischen sogar Drittwagen. Während das Erstfahrzeug möglicherweise in der Schadensfreiheitsklasse 30 versichert ist, wird der Zweitwagen bei der Zulassung richtig teuer. Wie Sie Ihren Zweitwagen versichern können, um dabei richtig Geld zu sparen, erfahren Sie hier.

Normalerweise wird der Zweitwagen erstmalig im Rahmen der Zweitwagenregelung in der Schadensfreiheitsklasse zwei mit 85 Prozent eingestuft. Schnell ist der Fiat Panda teurer als der Audi A 6. Schön, dass es Lösungen gibt, die diese Belastung der Familienkasse vermeiden helfen.

Tipp 1: Versicherung bei der gleichen Gesellschaft

» Es gibt einige Versicherer am Markt, die anbieten, den Zweitwagen in der gleichen Schadensfreiheitsklasse wie das Erstfahrzeug zu versichern. Die Handhabung ist die, dass für den Zweitwagen zwei Rabattverläufe parallel gehalten werden (Direct Line ist zum Beispiel spitze bei Zweitwagen). Der eine Schadensfreiheitsverlauf basiert auf der tatsächlichen Einstufung in SF 2. Der andere Schadensfreiheitsverlauf basiert intern auf der SF-Klasse des Erstfahrzeuges und schlägt sich im günstigeren Beitrag nieder. Diese Regelung gilt allerdings nur, solange beide Fahrzeuge bei dieser Gesellschaft versichert sind. Wenn Sie nach 5 Jahren die Gesellschaft ohne einen Unfall wechseln, meldet der alte Versicherer Ihrer neuen Gesellschaft für den Zweitwagen die Schadensfreiheitsklasse sieben.

» Das Vorgehen muss nicht daran scheitern, dass Sie den Zweitwagen unterjährig zulassen und die Versicherung für das Erstfahrzeug noch bis zum 31.12. des laufenden Jahres bei einer anderen Gesellschaft unter Vertrag ist. In diesem Fall genügt die Antragstellung für das Erstfahrzeug zum 1. Januar des Folgejahres.

» Nicht alle Gesellschaften bieten diese Variante an, teilweise ist die Einstufung zur SF-Klasse von verschiedenen Kriterien abhängig. So kann es sein, dass beispielsweise der jüngste Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein muss.

Tipp 2: Rabatt übertragen

» Eine andere Möglichkeit, den Zweitwagen günstiger zu versichern, ist der Rabattübertrag. Ein Familienmitglied hat aus Altersgründen sein Auto abgemeldet. Je nach Versicherer ist der Schadensfreiheitsrabatt aber noch nicht verjährt. In diesem Fall kann er auf den Zweitwagen übertragen werden. Dabei ist aber zu beachten, dass Sie nur die schadensfreien Jahre angerechnet bekommen können, die Sie selbst haben. Ist die SF-Klasse Ihres Familienangehörigen SF 25, Sie selbst fahren aber nur mit SF 15, können Sie den Zweitwagen auch nur mit SF 15 versichern lassen.


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